Eine Photovoltaikanlage muss beglaubigt werden, um die Ausstellung von HKN oder die Auszahlung von öffentlichen Fördermitteln zu garantieren. Die Beglaubigung erfolgt durch einen lizenzierten oder einem akkreditierten Auditor. Ab Januar 2022 dürfen Netzbetreiberinnen und unabhängige Kontrollorgane Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von weniger als 100kWp beglaubigen.
Damit wir stets auf dem aktuellen Wissensstand bleiben, besitzen wir das aktuelle Zertifikat der Fa. Pronovo AG.
Wir beglaubigen Ihre Photovoltaikanlage. Falls Sie ganz am Anfang Ihres Projekts stehen, unterstützen wir Sie von der Planung, über die Ausführung bis hin zur Abnahmekontrolle mit Beglaubigung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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