Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Blitzschäden oft als Folge eines mangelhaft ausgeführten äusseren Blitzschutzes oder eines fehlenden inneren Blitzschutzes (z.B. Überspannungsschutz) entstehen.
Blitzschutz ist nicht nur dann ein Thema, wenn mit Direkteinschlägen zu rechnen ist, sondern auch bei möglichen Naheinschlägen und gebäudeübergreifenden elektrischen Leitungen. Bei der Planung sind die äusseren und inneren Teile einer Blitzschutzanlage aufeinander abzustimmen (z.B. Leitungsführung, Verbindungen, Mindestabstände). Sind mehrere Errichter (Elektro-Installateur, Fassadenbauer, Spengler usw.) am Objekt beteilig, ist für die Beibringung der Dokumente durch die Bauherrschaft eine dafür verantwortliche Fachperson zu bestimmen.
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