Gemäss Niederspannung-Installationsverordnung (NIV) muss in Wohnliegenschaften und in gewerblich genutzten Gebäuden bei jedem Eigentümerwechsel (Handänderung) eine Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen durchgeführt werden - sofern kein Sicherheitsnachweis vorliegt, der jünger als 5 Jahre ist (nach Artikel 58 OR).
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