Kontrolle infolge Handänderung

Was ist bei Neu- und Umbauten, Renovationen und Erweiterungen zu beachten

Haben Sie eine Liegenschaft gekauft oder möchten Sie Ihr Wohneigentum verkaufen?

Gemäss Niederspannung-Installationsverordnung (NIV) muss in Wohnliegenschaften und in gewerblich genutzten Gebäuden bei jedem Eigentümerwechsel (Handänderung) eine Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen durchgeführt werden - sofern kein Sicherheitsnachweis vorliegt, der jünger als 5 Jahre ist (nach Artikel 58 OR).

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